In Feuchträumen fühlen sich Bakterien, Algen und Schimmel wohl. Da hilft auch kein regelmäßiges putzen mehr, in Laufe der Zeit werden ihre Silikonfugen-Fliesenfugen grau und platzen sogar ab. 


Verschmutzte oder beschädigte Fliesen-und Silikonfugen sind jedoch nicht nur unhygienisch, unschön sondern sie können auch große Wasserschäden nach sich ziehen.

Obwohl Fugen und Dichtung zu den wichtigsten Bestandteilen einer Wohnung zählen, führen sie oft nur ein Schattendasein, was sich er dann schlagartig ändert, wenn es zu einem Wasserschaden kommt.


In aller Regel werden solche Schäden aber von der Leistungswasserversicherung bzw. Gebäudeversicherung bezahlt, da es sich um Leitungswasserschäden handelt. Entsteht ein Schaden an einem Gebäude dadurch, dass zum Beispiel Wasser durch eine undichte Silikonfugenabdichtung zwischen einer Duschtasse und einer gefliesten Seitenwand der Duschkabine in das Mauerwerk eindringt, unterfällt dieser Schaden dem Versicherungsschutz in der Leitungswasserversicherung nach den WSGB 1998 - Quelle: NVersZ 2002, 28-29 AG Düsseldorf, Urteil vom 27. September 2001,AZ: 42 C 9839/01.


Der Vermieter ist verpflichtet, die Silikonfugen instand zuhalten. Eine feste Grenze für die Lebensdauer der Silikonabdichtung gibt es nicht.


Gerissen und daher undichte Fugen muss der Mieter jedoch unverzüglich dem Vermieter melden. Ein Verletzung dies Obliegenheit durch den Mieter kann zu einer Schadensersatz-Haftpflicht des Mieters führen. Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet. Einrichtungsgegenstände, die dem unmittelbaren und ausschließlichen Zugriff des Mieters unterliegen laufend zu überwachen bzw. zu kontrollieren. 

Pilze machen sich durch schwarze unschöne Flecken auf den Fugen bemerkbar und sind leider ein sehr häufig auftretendes Problem, welches sich je nach Platzierung der Fuge oft nicht vermeiden lässt. Meist treten Pilze im Bereich der Böden-und Wandanschlüsse auf. Richtig teuer wird es, wenn zusätzlich Ungeziefer und Wasser eindringt und Schäden verursacht. Es handelt sich zwar dann um einen Sachmangel der Wohnung ,den der Mieter sich aber in der Regel wegen einer falschen oder fehlerhaften Pflege und Wartung selbst verursacht hat, so dass Mietminderungsansprüche, Schadensersatzansprüche und der Anspruch auf Mangelbeseitigung von vorne herein ausscheiden. 


Bei allen neueren Wohnungen wird zudem fungizides Silikonmaterial (pilzhemmendes) verwendet. Dennoch kann Schimmel auftreten.


Die perfekte Pflege sieht wie folgt aus: Silikonfugen nach jedem Duschen oder Baden noch einmal gründlich abspülen. Die Fugen mit einem Tuch trockenreiben. Zusätzlich einmal wöchentlich wie folgt reinigen: 


Auf einen feuchten Lappen Haushalt-Sanitärreiniger (z.B. flüssige Schmierseife oder handelsübliche Reiniger) geben, Fugen damit gründlich reinigen, nachspülen und trocken reiben. Wenn Sie außerdem ihre Duschabtrennung bzw. Ihren Duschvorhang bei Nichtnutzung stets geöffnet lassen, so dass die Luft zirkulieren kann.